RECHTSANWALT DR. OETTL
Alles Rosenkrieg oder was?
Altersvorsorge-Vollmacht
Um die Jahrhundertwende lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 47 Jahren. Heute sind es 77 Jahre. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, geschäftsunfähig zu werden oder aber seine Angelegenheiten einfach nicht mehr selbst besorgen zu können. Damit steigt auch die Abhängigkeit von Familienmitgliedern oder fremden Dritten. Diese Tatsache wird vielfach verdrängt. Wir wollen es nicht wahrhaben, dass der Fall eintreten kann, dass wir nicht mehr in der Lage sind, die täglichen Geschäfte durchzuführen und unsere Vermögensinteressen selbst wahrzunehmen und dass wir dann, wenn wir an einer unheilbaren Krankheit leiden, nicht mehr das Maß und die Intensität und Dauer der medizinischen Sorge bestimmen können. Für einen solchen Fall können Sie jedoch vorbeugend etwas unternehmen: Sie können in gesunden Tagen eine Betreuungsverfügung, eine Altersvorsorge-Vollmacht und/oder eine Patientenverfügung formulieren, die sicherstellt, dass Ihre Wünsche und Ihre Vorstellungen respektiert werden.
Die Düsseldorfer Tabelle
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde sowohl der Freibetrag für das sachliche Existenzminimum eines Kindes, sowie das monatliche Kindergeld erhöht. Da die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle an diese Faktoren geknüpft sind, führt deren Erhöhung dazu, dass die Kinder geschiedener Ehegatten nun auch Anspruch auf einen höheren Unterhalt haben.