RECHTSANWALT DR. OETTL
Welche Kosten erwarten den Mandanten
Welche Kosten auf den Mandanten zukommen, richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer zwischen dem Mandanten und dem Anwalt getroffenen Vereinbarung. Beim RVG richtet sich die Gebühr im wesentlichen nach der Höhe des Gegenstandswertes. Bei der Honorarvereinbarung kann entweder ein Stundensatz oder aber eine Pauschale vereinbart werden. Möglich ist auch eine Kombination beider Modelle.
Bei unserer Beratung legen wir Wert darauf, den Mandanten möglichst schon in der ersten Besprechung den Kostenrahmen darzulegen und gegebenenfalls eine Honorarvereinbarung zu treffen.